ADAC Motocross Schnupperkurse 2024

Foto: Karola Waterstraat

Termine für 2024

  • Samstag, 18.05.2024
  • Samstag 28.09.2024

 

Bewerben könnt Ihr euch HIER

Das Informationsblatt zu den Schnupperkursen könnt Ihr HIER ansehen

Für alle weiteren Informationen bei dem ADAC ist unter folgendem LINK noch einiges nach zu lesen.

 

Teilnahmeberechtigt sind Motocross-Interessierte ohne oder mit geringer Vorerfahrung.

Teilnahme:
Bewerbungen für einen Platz sind auf dem entsprechenden Formular für die ADAC Motocross Schnupperkurse, vollständig
ausgefüllt und vom Teilnehmer sowie von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. einzusenden.

Gruppeneinteilung:
Es wird je nach Größe und Alter auf Yamaha TTR 50, Yamaha YZ 65, Yamaha YZ 85 oder Yamaha YZ 125 gefahren, welche
vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. zur Verfügung gestellt werden. Alle Motorräder verfügen über eine Abreißleine. Bei Ausfall eines Motorrads durch Schäden kann kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

Teilnahmegebühr:
Die Kostenbeteiligung an der Veranstaltung beträgt pro Teilnehmer 40 € und ist im Voraus auf das Konto des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. zu überweisen. Die Kontoverbindung wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt und ist daraufhin unverzüglich zu überweisen. Durch diese Überweisung kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer
zustande.

Teilnahmebestätigung:
Eine Teilnahmebestätigung wird kurz nach Bewerbungsschluss an alle Teilnehmer versendet.
Bewerbungsschluss ist 21 Tage vor dem Kurs.

Teilnehmer:
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt (je 3 pro Motorrad). Die Plätze werden je nach Wohnort des Bewerbers zur
Nähe des veranstaltenden Ortsclubs sowie nach Größe, Alter, Regionalclubzugehörigkeit und weiteren verschiedenen Kriterien vergeben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Alle Teilnehmer treffen sich um 10:00 Uhr auf dem Übungsgelände:
Motocross-Strecke „Am Posthof“ zwischen Teichhütte und Eisdorf, 37534 Bad Grund (Harz)
(Ortsangabe) Gerne auch bei Google Maps informieren!
Ende der Veranstaltung ist ca. 13 Uhr, der Trainingsleiter kann anhand der Eindrücke am Veranstaltungstag Änderungen
vornehmen.

Bekleidung:
Die Teilnehmenden müssen festes, über die Knöchel gehendes Schuhwerk sowie körperbedeckende Kleidung (lange, im
Unterschenkelbereich eng anliegende Hose und langärmliger Pullover) mitbringen. Falls vorhanden, darf Schutzkleidung in
Form von Motorradhelm, Arm- und Knieschoner sowie Handschuhe mitgebracht werden. In begrenzter Menge wird spezielle Schutzkleidung durch den ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. gestellt. Der Veranstalter übernimmt keine
Gewähr, dass die vor Ort zur Verfügung gestellte Schutzkleidung passt.

Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer:

a) Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht b) genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers oder -Halters frei und
gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder -Halters ab.

b) Haftungsausschlussklausel
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz-Eigentümer oder -Halter) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:

– die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren
Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,

– die ADAC-Regionalclubs, den ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V.,

– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die
mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen
samt Zubehör verursacht werden, und

– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
gegen:

– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,

– den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und
außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Dieser Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Verantwortlichkeit des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden
angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls
dieses durch die außerordentlichen Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.

Versicherung:

Die Veranstaltung ist über den ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. in ausreichender Form versichert.
Datenschutz:
Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V., Abteilung Motorsport, Ortsclubs und Touristik sowie der o. g. sportliche Ausrichter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Zuge der Organisation und Abwicklung von MotorsportVeranstaltungen mittels elektronischer Datenverarbeitung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Daten: Namen,
Anschriften, Rufnummern, Geburtsdaten, Körpergrößen und E-Mail-Adressen.

Allgemeines:
Der ADAC Motocross Schnupperkurs findet ohne Zeitwertung statt und wird auch nicht durch Rundenzählung oder Zeitwertung in einen Wettbewerb umfunktioniert. Die Teilnehmer erlernen hierbei den Umgang mit dem Motorrad (s. Lehrgangsinhalte).
Mit der Abgabe des Bewerbungsformulars unterwirft sich der Teilnehmer den Bestimmungen dieser Ausschreibung und den
evtl. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.
Zu verbindlichen Auskünften ist nur der Leiter der Veranstaltung berechtigt.

Organisation:

Leiter der Veranstaltung:
ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
Marc Purat, Abteilung MOT

Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen

Tel.: 05102 901163

E-Mail: marc.purat@nsa.adac.de

Trainingsleiter: Marian Frank, RTC Northeim e. V.